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17.03.2010
Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Begrenzung der Leiharbeit ? Mehr Mitbestimmung ? Mindestlöhne ? Sozialer Arbeitsmarkt
Arbeiter waehlt Eure SozialdemokratieI.    Der Arbeit gerecht werden.

Die Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen, die aus der Erfahrung der Arbeit erwachsen, prägen unsere Kultur und das politische Denken.

Das gilt besonders für die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Von der Arbeit her entwickeln wir unsere politischen Forderungen. Von der Arbeit her bilden wir unser Verständnis der Welt.

In einer so sehr auf Arbeit gegründeten Gesellschaft ist die seit Anfang der achtziger Jahre hohe Zahl Arbeit suchender Bürgerinnen und Bürger, nicht nur für die von diesem Schicksal betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedrückend, sondern auch eine moralische Katastrophe.

Eine demokratische Marktwirtschaft darf sich deshalb niemals mit der Arbeitslosigkeit von Millionen ihrer Bürgerinnen und Bürger abfinden.

Es ist das Verdienst sozialdemokratischer Arbeitsmarktreformen - nicht nur in Deutschland - seit der Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts, den Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit aufgenommen zu haben.
Aktivierung Arbeit suchender Bürgerinnen und Bürger und die Überwindung verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit standen im Mittelpunkt der Konzepte.

In Deutschland waren die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und die Einbeziehung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in die Arbeitsförderung richtige Weichenstellungen. Auch die Neuausrichtung der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit,

die Intensivierung der Vermittlung und die Hilfe aus einer Hand haben sich bewährt. Die Begrenzung der weit verbreiteten Praxis der frühen Verrentung war eine vernünftige Anpassung an die steigende Lebenserwartung.

Auch wenn die Arbeitslosigkeit in vielen Ländern zurück ging, ist doch unübersehbar, dass die überall eingeleiteten Reformen gerade bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Akzeptanzprobleme stießen. In den skandinavischen Ländern, sicher auch wegen der anderen Gewichtung der Reformschwerpunkte, weniger als in Deutschland.

Sucht man nach den Ursachen dieser Ablehnung wird schnell deutlich, dass die Skepsis Vieler gerade jenen Bestandteilen der Reformen galt und gilt, die, weil eindimensional auf das Ziel der Aktivierung ausgerichtet, mit den Gerechtigkeits- und Moralvorstellungen unserer Arbeitskultur nicht in Einklang stehen. Wer arbeitet, will ordentlich zurechtkommen und ein gutes und sicheres Leben führen können. Wer willens ist, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen, will sich auf hinreichende
gesellschaftliche Solidarität verlassen können, wenn dies aus Gründen, für die er nichts kann, nicht gelingt. Und so haben einige Veränderungen ein kulturell tief verankertes Gerechtigkeitsverständnis der deutschen Bevölkerung verletzt, demzufolge die Lebensleistung einer Erwerbsbiografie auch im Sozialsystem angemessen zu berücksichtigen ist. Und sicher wären die anstrengenden Bestandteile der Arbeitsvermittlungsreform besser akzeptiert worden, wenn sie von vorneherein mit einem flächendeckenden
gesetzlichen Mindestlohn verbunden gewesen wäre. Gerade weil das Ziel, eine von der Arbeit aller getragene Zukunft zu eröffnen, nicht aufgegeben werden darf, kann die SPD sich selbst nicht schonen. Sie muss solche Fehler erkennen und auch Korrekturen vorschlagen.

Eine weitere - globale - Entwicklung der letzten Zeit darf nicht übersehen werden. Die Einkommen der Arbeitnehmermittelschichten sind überall in Westeuropa, Nordamerika, Japan, Australien/Neuseeland unter Druck geraten. Viele müssen mit nur mäßig steigenden oder sogar sinkenden Löhnen zurechtkommen. Diese Entwicklung hat - wenn auch nicht ausschließlich - ökonomische Ursachen. Sie erzeugt anhaltenden Verdruss. Und das bekamen und bekommen auch sozialdemokratisch geprägte Regierungen zu spüren, wo
es ihnen nicht gelingt, diesen Trend umzukehren.

Nach drei Jahrzehnten, die von einem Überangebot an Arbeitskräften geprägt waren, stehen nun in Deutschland drei Jahrzehnte bevor, die vor allem durch einen Mangel an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften geprägt sein werden. Das liegt an langfristigen demografischen Veränderungen. Viele Beschäftigte erreichen das Rentenalter. Und es treten nicht genügend Junge in das Arbeitsleben ein. Allerdings ist damit keineswegs ausgemacht, dass die immer noch hohe Massenarbeitslosigkeit von alleine
verschwindet. Vielmehr droht Deutschland zugleich ein den Wohlstand der Nation gefährdender Mangel geeigneter Arbeitskräfte und eine fortgesetzt hohe Zahl nicht genügend qualifizierter Arbeitsloser. Denn die Zahl der Arbeitsplätze, die für Arbeitsuchende mit geringer Qualifikation in Betracht kommen, nimmt ab. Die Zahl der gering Qualifizierten aber keineswegs. Eher umgekehrt.

Doch die veränderten Rahmenbedingungen der kommenden Zeit bieten auch die große Chance, die Massenarbeitslosigkeit und die von ihr ausgehende Bedrohung der Moral einer auf Arbeit gegründeten Gesellschaft zu überwinden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Anstrengungen zur Qualifizierung der in Deutschland lebenden Bevölkerung dramatisch gesteigert werden. Die Jungen müssen mindestens mit Schulabschluss und einer Berufsausbildung in das Arbeitsleben starten. Viele müssen studiert haben. Viele
derjenigen, die schon im Arbeitsleben stehen, müssen ihre berufliche Qualifikation verbessern. Dann kann es gelingen, dass der künftige Bedarf unserer Volkswirtschaft nach qualifizierter Arbeit gedeckt werden kann, und dass die Zahl der gering qualifizierten Arbeitskräfte das Angebot an solchen Arbeitsplätzen nicht wie heute übersteigt.

Eine solche Trendwende ist möglich. Aber nur, wenn nicht nur die Arbeit, sondern auch diejenigen geschätzt werden, die arbeiten. Und wenn von denen, die arbeiten, die Rede ist, geht es keineswegs nur um Arbeitnehmer/innen, um Arbeiter/innen und Angestellte, sondern auch um viele Selbständige, Freelancer, um Ingenieurinnen, Manager und viele aus den Leistungseliten. Es geht um eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren. Es geht um die Überwindung der nach wie vor bestehenden Lohnunterschiede
zwischen Frauen und Männern. Es geht um die ungenutzten Talente vieler Migrant/innen. Wir brauchen eine neue Kultur der Arbeit.

Das ist ein sozialdemokratisches Projekt. Es hat ein klares Programm: Der Arbeit gerecht werden!

Klar ist auch: Das Ziel Vollbeschäftigung ist alleine mit arbeitsmarktpolitischen Mitteln nicht erreichbar. Wie und wo Arbeitsplätze entstehen können, wird in einer Zukunftswerkstatt mit diesem Schwerpunkt verhandelt. Und es bestehen auch vielfältige Schnittstellen zwischen Arbeitsmarktpolitik und Fragen der Bildung und der Situation von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.


II.    Warum wir etwas ändern müssen.

Der deutsche und der europäischen Arbeitsmarkt sind unfair geworden. Globaler Wettbewerb und die Wirtschafts- und Finanzkrise bringen die Arbeitsmärkte unter Druck. Weltweit steigt die Arbeitslosigkeit wieder an, auch in Deutschland, und Armutslöhne breiten sich aus. 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland im sogenannten ?Niedriglohnsektor?. Über 5 Millionen Menschen arbeiten für weniger als 8 Euro pro Stunde. Mindestens 1,2 Millionen arbeiten für weniger als 5
Euro pro Stunde. Und mindestens 1,3 Millionen Menschen müssen nach der Arbeit noch staatliche Unterstützung erhalten, weil ihre Löhne zu niedrig sind, um wenigstens das gesetzliche Existenzminimum abzusichern (sogenannte ?Aufstocker?). Unter diesen Menschen im ?Niedriglohnsektor? wächst die Zahl von qualifizierten Arbeitskräften.

Leih- und Zeitarbeit, die ursprünglich dazu dienen sollten, Überstunden abzubauen und Arbeitsplätze neu zu schaffen, gefährden normale und tarifgebundene Arbeitsplätze und haben eine Funktion als ?Lohndrücker? für viele Arbeitnehmer beim Lohn einen ?Fahrstuhl nach unten? geschaffen. Weil Mindestlöhne fehlen, werden faire Unternehmen mit Tariflöhnen im Handel, im Handwerk und im Dienstleistungssektor zunehmend vom Markt verdrängt. Ihre Wettbewerber setzen sich durch, weil die von ihnen
gezahlten Armutslöhne staatlich dauersubventioniert werden. CDU/CSU/ und FDP wollen diesen unfairen Wettbewerb auf dem Rücken von fairen Unternehmen und ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch eine Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten bei den sogenannten ?Hartz IV-Empfänger/innen? sogar noch ausdehnen. Gleichzeitig finden viele, die arbeiten wollen, keine Beschäftigungsmöglichkeit.

In Deutschland muss auf dem Arbeitsmarkt wieder Ordnung geschaffen werden. Dazu gehören Spielregeln, die den Unternehmen ebenso helfen wie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeit, von der man leben kann und Beschäftigungsangebote für diejenigen, die derzeit keine Chance auf einen Arbeitsplatz im sogenannten ?ersten Arbeitsmarkt? haben.

Die folgenden Vorschläge wollen wir bis zum SPD-Bundesparteitag im September 2010 in öffentlichen Veranstaltungen mit Gewerkschaften, Unternehmern, Wissenschaft, Sozialverbänden, Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit beraten. Auf dem SPD-Bundesparteitag werden wir unsere Grundsätze für die Arbeitsmarktpolitik dann endgültig neu fassen und verabschieden.


III.    Normalarbeitsverhältnis für Frauen ermöglichen

Die meisten Frauen wollen ebenso wie Männer ein Normalarbeitsverhältnis mit einer Existenz sichernden Bezahlung. Die Realität am Arbeitsmarkt sieht allerdings anders aus. Die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Frauen steigt stetig an, während die Zahl der in Vollzeit beschäftigten Frauen mehr oder weniger stagniert.

Fast 40 Prozent aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit. Hinzu kommt eine ständig steigende Zahl von Frauen, die ausschließlich einem Minijob nachgehen. Häufig nicht, weil sie es so wollen, sondern weil sie wegen fehlender Vollzeitstellen und wegen fehlender Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren, keine andere Wahl haben, um den Anschluss an ihren Beruf nicht vollständig zu verlieren.

Mit der Teilzeitbeschäftigung gehen geringere Aufstiegschancen, weniger Qualifizierungsangebote und eine niedrige soziale Absicherung einher.

Darüber hinaus erhalten Frauen bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit im Durchschnitt 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Selbst bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter und gleichem Beruf sind es immer noch 12 Prozent. Freiwillige Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und der Bundesregierung, diese Lohndiskriminierung zu beenden, haben in den vergangenen Jahren zu nichts geführt.  Die SPD will deshalb verbindliche gesetzliche Regelungen einführen, auf die sich Frauen
berufen können, wenn sie von Lohndiskriminierung betroffen sind.

Besonders schwer haben es Alleinerziehende am Arbeitsmarkt, die ohne Partner Beruf und Familie in Einklang bringen müssen und für sich und ihre Kinder ein Existenz sicherndes Einkommen erzielen müssen. Insbesondere Alleinerziehende brauchen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bessere Rahmenbedingungen durch den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur und durch gezielte Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie den Zugang zu Qualifizierungsangeboten.


IV.    Leih- und Zeitarbeit begrenzen: Das Normalarbeitsverhältnis stärken.

Immer noch sind die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbefristet bei ihren Arbeitgebern beschäftigt. Aber die Zahl derjenigen, die mit unsicheren Arbeitsverhältnissen zu kämpfen haben nimmt zu. Das liegt vor allem an der Zunahme von Leiharbeit und befristeter Beschäftigung.

Arbeitsplatzsicherheit ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Ein sicherer Arbeitsplatz ermöglicht, dass man sein Leben planen kann. Ob ein Arbeitsplatz sicher ist, entscheiden vor allem wirtschaftliche Umstände. Aber das Recht der Arbeitsbeziehungen ist von kaum geringerer Bedeutung. Deshalb ist es notwendig, das klassische, unbefristete Arbeitsverhältnis zu stärken.

Die Leiharbeit ist heute weniger ein Instrument der Flexibilität als der Lohndrückerei. Deshalb ist es vernünftig, die Arbeitnehmerüberlassung wieder auf ihre historische Funktion als Instrument für mehr Flexibilität bei Auftragsspitzen beschränken. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit soll der Grundsatz, ?gleiches Geld für gleiche Arbeit? ohne Ausnahme gelten. Um den schlimmsten Missbräuchen zu begegnen, ist eine Lohnuntergrenze notwendig. Am einfachsten wäre es, die Leiharbeitsbranche in den
Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendungsgesetzes aufzunehmen. Die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen muss begrenzt werden. Und die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen Mitbestimmungsrechte zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit. Folgerichtig sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für
die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden. Vor allem aber soll wieder der Grundsatz durchgesetzt werden, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden; aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden.
Deshalb soll die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit unzulässig sein.

Die mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz der Regierung Kohl/Blüm ermöglichte sachgrundlose Befristung hat sich nicht bewährt. Mittlerweile ist es nicht selten, dass manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur befristete Arbeitsverhältnisse angeboten bekommen. Keineswegs, weil das aus unternehmerischer Sicht geboten ist, sondern weil die rechtliche Gelegenheit dazu besteht. Deshalb sollte der Gesetzgeber, diese Entwicklung wieder umkehren und die sachgrundlose Befristung wieder abschaffen. Auch
hinsichtlich der Zahl der befristet Beschäftigten im Betrieb müssen die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten.

Praktikantinnen und Praktikanten müssen besser abgesichert werden als das heute der Fall ist. Für viele wird das Praktikum zur Sackgasse.

In einer Volkswirtschaft, die ständig auf neue und schnell wechselnde Herausforderungen reagieren muss, ist Flexibilität auch in den Arbeitsbeziehungen unvermeidbar. Die deutsche Volkswirtschaft hat heute ? auch im Zusammenspiel von Tarifpartnern und Politik ? neue Flexibilitätsspielräume entwickelt, die an kollektiven Handlungsstrategien ansetzen, die zielführend und zugleich sozial verträglich sind, ohne dass das einzelne Arbeitsverhältnis unsicherer wird. Die Unternehmen können auf die
zahlreichen tarifvertraglichen Regelungen, mit denen auf wirtschaftliche Schwierigkeiten ganzer Brachen oder einzelner Unternehmen reagiert werden kann, zurückgreifen. Diese Regelungen haben sich gerade jetzt in der Krise bewährt. Das gilt auch für die Kurzarbeit, die Deutschland in die Lage versetzt hat, mit einer schwierigen ökonomischen Bedrohung umzugehen, ohne dass die Beschäftigung in dem Maße darunter zu leiden hat, wie das wegen des Rückgangs der Wirtschaftsleistung eigentlich anzunehmen
gewesen wäre. Die Erfahrungen mit der Kurzarbeit müssen genutzt und die Kurzarbeit auf Basis der in der Krise genutzten rechtlichen Handlungsinstrumente weiterentwickelt werden.
Und für die langfristige Flexibilität können die Unternehmen Arbeitszeitkonten nutzen. Sie können über viele Jahrzehnte angespart und entspart werden. Die rechtlichen Instrumente sind dazu geschaffen.


V.    Die Mitbestimmung ausbauen.

Die Mitbestimmung gehört zu den stolzen Traditionen unseres Landes. Sie hat die Kooperation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen gefestigt und gehört unverändert zu den Grundlagen des wirtschaftlichen Erfolges Deutschlands. Das deutsche Mitbestimmungsmodell muss und kann im Rahmen der europäischen Integration weiter abgesichert werden.

Seit der Gesetzgebung über die Montanmitbestimmung und der in der sozialliberalen Koalition entwickelten paritätischen Mitbestimmung ist dieses Instrument gefestigt. Die Erfahrungen der letzten Jahre rechtfertigen und verlangen einen weiteren Ausbau. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten ist auch ein Ausdruck demokratischer Souveränität. Sie dient der Rückbindung wirtschaftlichen Handelns an Gemeinwohlinteressen. Die paritätische Mitbestimmung sollte bereits in Unternehmen mit mehr als 1000
Beschäftigten greifen. Die Umgehung der Mitbestimmung durch Rechtsformwahl oder Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland muss beendet werden.

Die guten Erfahrungen rechtfertigen aber auch einen Ausbau der Mitbestimmung auf Unternehmensebene indem ein Katalog im Aufsichtsrat zustimmungsbedürftiger Geschäfte festgelegt wird. Das ist auch ein wirksamer Schutz gegen die schlimmsten Auswirkungen des modernen Finanzkapitalismus.

Die Mitbestimmung der Betriebsräte auf der betrieblichen Ebene ist weitgehend im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten sind im Sinne einer zukunftsweisenden Entwicklung der Arbeitsbeziehungen auszubauen. Das bedeutet, dass die Zukunftsfragen wie Ausbildung und Bildung, über die Gleichstellung von Männern und Frauen oder über die Frage der Zahl von befristet Beschäftigten und Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterentwickelte Gegenstände betriebsrätlicher
Mitbestimmung werden sollten.


VI.    Leistung muss sich wieder lohnen: Ordentliche Löhne.

Die eigentlichen Leistungsträger in Deutschland sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den letzten Jahrzehnten nur wenig gestiegen. Das hat Folgen für die Attraktivität von Beschäftigung in Deutschland. Und nicht nur deshalb, aber auch deshalb macht es Sinn, sich dafür einzusetzen, dass die Löhne in Deutschland gerade im unteren Bereich höher ausfallen.

Löhne und Gehälter erfüllen auch eine volkswirtschaftliche Funktion. Die Löhne müssen der Produktivität folgen. Das sind sie in den letzten Jahren nicht mehr. Ohne eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik fehlt der nötige Impuls für die Kaufkraft. Deutschland benötigt eine Kehrtwende bei der Lohnquote. Der Zusammenhang zwischen sinkender Lohnquote, steigenden Spitzeneinkommen und Vermögen einerseits und schwacher Inlandsnachfrage andererseits muss aufgebrochen werden.

Eine Ursache der zurückhaltenden Lohnentwicklung ist auch die abnehmende Bedeutung der Tarifverträge für die Arbeitsbeziehungen. Diese Entwicklung ist dringend umzukehren. Wir wollen deshalb vereinfachte Möglichkeiten, um Tarifverträge allgemeinverbindlich werden zu lassen.

Eine Marktwirtschaft braucht Mindestlöhne. Fast überall auf der Welt sind sie daher selbstverständlich. Nur in Deutschland ist das bisher anders. Es ist der Sozialdemokratischen Partei in Regierungsverantwortung gelungen, die Zahl der Mindestlöhne in Deutschland auszubauen und für branchenbezogene Mindestlöhne mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz wirksame Grundlagen zu schaffen. Unabhängig davon braucht Deutschland aber einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Das gilt erst Recht, wenn ab dem 1.1.2011 vollständige Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt herrscht. Das darf nicht der Beginn eines Wettbewerbs um Dumpinglöhne werden. Der gesetzliche Mindestlohn sollte so ausfallen, dass eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer sicher sein kann, bei Vollzeittätigkeit ohne öffentliche Hilfe den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Deutsche Gewerkschaftbund schlägt deshalb zurecht einen Mindestlohn von 8, 50 Euro vor.

Rund 70 Prozent der im Niedriglohnsektor Tätigen sind Frauen. Sie würden von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes besonders profitieren.

Das Lohnabstandsgebot zwischen den Einkünften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Regelsätzen muss durch ausreichende und auskömmliche Löhne hergestellt werden und nicht durch eine Absenkung der Regelsätze für das Existenzminimum. Den Weg, Regelsätze zu drücken und zu reduzieren, um durch eine Absenkung der öffentlichen Unterstützung arbeitsuchender Bürgerinnen und Bürger einen Lohnabstand zu den geringen Löhnen der Beschäftigten herbeizuführen, hat das Bundesverfassungsgericht in
seiner jüngsten Entscheidung zu Recht versperrt. Das Urteil hat den Sozialstaat gestärkt. Damit sind all diejenigen Konzepte mit den Geboten der Verfassung nicht vereinbar, die versuchen, Mobilisierung auf dem Arbeitsmarkt durch eine geringe finanzielle Unterstützung Arbeitsuchender durchzusetzen.


VII.    Unser Ziel bleibt die Vollbeschäftigung.

Jeder Bürger und jede Bürgerin muss eine Chance haben, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Millionenfache Arbeitslosigkeit läßt viele zweifeln, dass dieser Anspruch jemals zu realisieren ist. Die Gefahr einer so lang anhaltenden Beschäftigungslosigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger ist, dass die einen Vollbeschäftigung zu einem unrealistischen Ziel erklären, und die anderen nicht mehr darauf hoffen mögen. Zynismus und Verzweiflung sind der Ausdruck einer solchen Entwicklung.

Der Strukturwandel der deutschen Wirtschaft schreitet voran. Bis 2030 wird damit einerseits ein Verlust von Arbeitsplätzen in der Produktion in Höhe von 1,5 Mio. Arbeitsplätzen verbunden. Andererseits entstehen neue Beschäftigungsfelder im Bereich der Dienstleistungen, der Green Economy und der Gesundheitswirtschaft. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sinkt zwischen 2020 und 2030 um 4,6 bis 5,5 Millionen ? je nach Variante. Schon jetzt steht daher fest, dass sich in Deutschland eine mehrere
Millionen große Arbeitsmarktlücke auftun wird. Diese Entwicklung enthält Probleme und Risiken, bietet aber vor allem die Chance, die lange Phase hoher Arbeitslosigkeit zu überwinden. Aber nur, wenn alles dafür getan wird, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die notwendigen beruflichen Qualifikationen erhält.

Das verlangt zum einen, dass die Zahl derjenigen, die neu auf dem Arbeitsmarkt auftreten und zu geringe Qualifikationen aufweisen, so gering wie möglich ausfallen muss. Voraussetzung ist, dass die Schulen so ausgestattet werden, dass niemand ohne Schulabschluss die Schule verlässt, und dass alle, die die Schulen verlassen, auch die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung mit sich bringen. Es muss alles dafür getan werden, dass jede und jeder mindestens mit einem Abitur oder einer beruflichen
Qualifikation versuchen kann, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das bedeutet natürlich, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze auf hohem Niveau liegen muss.

Das bedeutet aber auch, dass junge Leute, die nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule eine Lehrstelle finden, einen Anspruch auf eine Berufsausbildung durch staatliche Förderung bekommen müssen.

Das verlangt zum anderen, dass die Zahl der unzureichend Qualifizierten unter denen, die bereits im Arbeitsleben stehen, verringert wird. Die Instrumente der Förderung von beruflicher Qualifikation während bestehender Arbeitsverhältnisse und der für die Arbeitssuchenden sollten daher zielgerichtet an dem künftigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ansetzen.

Die Bürgerinnen sollten daher einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung über ihren beruflichen Qualifikationsbedarf durch die Bundesagentur für Arbeit oder von ihr beauftragte qualifizierte Berater erhalten. In diesem Sinne ist die Bundesagentur zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln.

Ein großer Teil der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung in den Betrieben wird heute von den Unternehmen finanziert. Das muss auch so bleiben. Öffentliche Förderung und gesetzliche Regelungen müssen deshalb dort anknüpfen, wo es nicht um originär von Unternehmen wahrgenommene Aufgaben beruflicher Qualifikation geht. Deshalb macht es Sinn, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, die keine berufliche Qualifikation haben und die in ihrem Unternehmen einen Berufsabschluss in der Tätigkeit
erwerben wollen, die sie im Unternehmen verrichten. Eine solche Qualifikation muss auch unterstützt werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in dem Beruf, den sie einst gelernt haben, tätig sind und nun einen Berufsabschluss in dem ausgeübten Beruf anstreben. Und wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrelang berufstätig waren, sich das Berufsbild aber geändert hat, muss eine Anpassungsqualifizierung auf das heutige Niveau der beruflichen Ausbildung angeboten werden. Die Erfahrungen, die
gerade während der Krise mit den schon bestehenden öffentlichen Programmen - wie Wegebau - gemacht wurden, sind ermutigend und zeigen, dass das genau der richtige Weg ist. Die Arbeitszeitkonten sind als ein betriebliches Instrument zu Weiterbildungsförderung weiterzuentwickeln.

Entsprechend sollte die öffentliche Förderung für Arbeitssuchende ausgestaltet sein. Wer keinen Schulabschluss hat, soll das Recht haben, ihn im Rahmen der Qualifizierung für die Arbeitsförderung nachzuholen. Wer keinen Berufsabschluss hat, soll das Recht haben, einen vollständigen Berufsabschluss nachzuholen, in einem Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht und Chancen auf Beschäftigung im Arbeitsmarkt eröffnet. Wer jahrelang in einem Beruf tätig war, dessen berufliche Qualifikation er
nicht erlernt hat, soll als Arbeitssuchender die Möglichkeit erhalten, eine vollberufliche Qualifizierung in dem Beruf der bisherigen Tätigkeit zu erreichen. Und wo sich das Berufsbild im Laufe der Jahre geändert hat, soll Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung bestehen.

Die Zahl der gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde sich durch eine massive Bildungsoffensive reduzieren. Vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit einem Migrationshintergrund werden davon profitieren. Rund 40 Prozent von ihnen machen heute keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Für eine selbstbestimmte Zukunft, aber auch, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen ist diese Integrationsaufgabe von besonderer Bedeutung.

Die Bildungsoffensive darf sich aber nicht auf außeruniversitäre Qualifikationen beschränken. Die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung auch mit Blick auf den Zugang akademischer Bildungsgänge muss weiter ausgebaut werden. Deutschland kann seinen Fachkräftemangel nur beheben, wenn es auch über mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte verfügt. Und die Ausbildungsförderung für einen Universitätsabschluss muss auch noch für 40- oder 50?jährige offen stehen.


VIII.    Arbeitsvermittlung aus einer Hand.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war ein richtiger Schritt, um die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland aufzubrechen. Dieser Reformschritt ist unumkehrbar. Aber es muss gewährleistet bleiben, dass auch in Zukunft die Leistung für die Bezieher des ALG II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, aus einer Hand zur Verfügung gestellt werden. Bei der anstehenden Reform der Jobcenter muss das an vorderster Stelle stehen.

Arbeitslosigkeit ist eine der großen Katastrophen im Leben eines Bürgers einer auf Arbeit begründeten Gesellschaft. Schlimm ist es, wenn junge Leute erst gar nicht den Weg in den Arbeitsmarkt finden oder erst nach langen vergeblichen Versuchen. Schwierig ist es, wenn ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach vielen Jahren einer anstrengenden Berufstätigkeit lange vor der Rente den Anschluss an das Arbeitsleben verlieren. Und auch wer über gute berufliche Qualifikationen verfügt braucht aktive
Unterstützung, um schnell und zügig einen Arbeitsplatz zu finden.

Eine leistungsfähige Arbeitsvermittlung ist deshalb eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe.

Leistungsfähige Arbeitsvermittlung ist ohne qualifizierte und engagierte Vermittler und Vermittlerinnen nicht denkbar. Es ist eines der großen Probleme der Vergangenheit, dass über viele Jahrzehnte hinweg die Arbeitsämter nur wenige Vermittlerinnen und Vermittler beschäftigten und sich überwiegend auf die Auszahlung von Leistungen zwischen den Arbeitsphasen konzentriert haben. In einer Gesellschaft, die mit vielen Brüchen und stets neuen Veränderungen im Arbeitsleben konfrontiert ist, ist das zu
wenig. Deshalb muss die Zahl derjenigen, die engagiert und qualifiziert die Arbeitssuchenden unterstützen, massiv erhöht werden. Leistungsfähige Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen oft einen Vermittler für dreißig von ihnen auf dem Arbeitsmarkt unterzubringende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die öffentliche Arbeitsvermittlung gewährleistet heute noch nicht an jedem Ort in Deutschland ein Verhältnis von 1 zu 150. Die Erfahrung lehrt, dass Langzeitarbeitslosigkeit mit engagierter Vermittlung,
selbst in schwierigen Regionen mit komplizierten Beschäftigungsproblemen, reduziert werden kann.

Wir müssen daher die Zahl der Vermittlerinnen und Vermittler bei den Jobcentern und den Arbeitsagenturen weiter erhöhen. Ziel sollte ein Verhältnis von einem Arbeitsvermittler auf 75 Arbeitssuchende sein.

Insbesondere für die große Gruppe der Alleinerziehenden ist  - neben einer ausreichenden sozialen Infrastruktur - eine spezialisierte Betreuung in den Arbeitsagenturen notwendig. Sie muss stärker an der individuellen  Lebenssituation von Alleinerziehenden ausgerichtet werden und besser mit Betreuungseinrichtungen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen zusammenarbeiten.


IX.    Sozialer Arbeitsmarkt: Mehr Teilhabe ? mehr Lebensqualität.

Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Und die ausbleibende wirtschaftliche Erholung sowie der nur langsame Rückgang der Zahl der Kurzarbeiter lassen nicht auf eine schnelle Besserung hoffen. In dieser Situation kürzt die schwarz-gelbe Koalition die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik um 900 Mio. Euro und damit um fast 10%. Gesetzliche Leistungen, die die große Koalition beschlossen hat, wie der Beschäftigungszuschuss (Job-Perspektive) werden zudem so unzureichend ausgestattet,
dass aktive Jobcenter, vor allem in Nordrhein-Westfalen, kaum noch Möglichkeiten sehen, bestehende Maßnahmen zu finanzieren, geschweige denn neue Initiativen zu ergreifen. Leidtragend sind alle Arbeitsuchenden, vor allem aber Langzeitarbeitslose, deren Chancen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, weiter sinken werden

Bei einem Drittel der Langzeitarbeitslosen liegt die letzte sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung sechs oder mehr Jahre zurück. Viele haben gesundheitliche Beschwerden. Erfolgreiche Praxis guter Jobcenter zeigt, dass auch sie mit einer intensiven und anhaltenden Unterstützung dennoch erfolgreich eine Arbeit aufnehmen können. Hierzu bedarf es guter Fallmanager und einer Perspektive auf dem Arbeitsmarkt, die motiviert.

Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit und vieler Studien gehen davon aus, dass derzeit ein nicht unerheblicher Teil der Langzeitarbeitslosen kaum Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat.

Statt Arbeitslosen mit einer Kürzung der Regelleistungen zu drohen, brauchen wir mehr und bessere Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen, die derzeit auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung. Angesichts der derzeitigen konjunkturellen Lage werden wir ohne öffentlich geförderte Beschäftigung die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht nachhaltig senken können. Ziel muss es sein, anständige Arbeitsplätze zu schaffen und Menschen ein auskömmliches Einkommen zu ermöglichen.
Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel, letztlich die Regelsätze für das Existenzminimum weiter abzusenken, Mindestlöhne zu verhindern und die Lohndrückerfunktion des Armutslohn-Sektors weiter zu verstärken sind mit unserem Verständnis von Sozialstaat nicht zu vereinbaren und zudem wirtschaftspolitisch falsch.
Angesichts dieser kritischen Lage wollen wir einen sozialen Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderter Beschäftigung ausbauen. In diesem sozialen Arbeitsmarkt wollen wir in den kommenden zwei Jahren zusätzlich 200.000 Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Sie sollen allen Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung stehen. Wir prüfen, welche bisher vorhandenen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (sogenannte ?Ein-Euro-Jobs?) darin überführt werden können.

Für diesen Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (Sozialer Arbeitsmarkt) werden wir zusätzlich 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entsprechende Finanzierungsvorschläge einbringen.

Für die Entwicklung eines sozialen Arbeitsmarktes können vor allem folgende Programme ausgebaut werden:

1.    In strukturschwachen Gebieten wollen wir für den existierenden ?Kommunal-Kombi? den Bundeszuschuss auf mindestens 80 % erhöhen. In Ausnahmefällen können auch 100 % der Mittel durch den Bundeszuschuss abgedeckt werden (zum Beispiel für Kommunen in Haushaltsnotlage). Das Programm ist in der Regel auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Für die Finanzierung sollen auch die bei Bund und Ländern nicht abfließenden Mittel des Europäischen Sozialfonds verwendet werden. Die
bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die geforderte Eigenbeteiligung von finanzschwachen Kommunen oft nicht geschultert werden konnte.

2.    Das Programm ?Job-Perspektive? mit einem gesetzlichen Beschäftigungszuschusses wollen wir ausbauen. Er soll Menschen eine berufliche Perspektive eröffnen, die auch nach intensiven Vermittlungsanstrengungen keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die wichtigsten Prinzipien für die Weiterentwicklung dieses sozialen Arbeitsmarktes sind:

-    Angebote des sozialen Arbeitsmarktes dürfen nur bei Zustimmung von Gewerkschaftern und Kammern eingerichtet werden. Das soll sicherstellen, dass es sich um zusätzliche und gemeinnützige Arbeit handelt, die keine regulären Arbeitsplätze vernichtet (auch nicht im öffentlichen Dienst) und ebenso wenig in den fairen Wettbewerb von Unternehmen um kommunale Aufträge eingreift.

-    Die Lohnhöhe soll sozialversicherungspflichtig sein und Hilfebedürftigkeit eines Arbeitssuchenden ausschließen.

-    Die Annahme dieser Beschäftigungsangebote im sozialen Arbeitsmarkt ist freiwillig. Für den Fall der Ablehnung angebotener und zumutbarer Arbeit gelten allerdings weiterhin die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten. (Im Zusammenhang mit der Einführung von Mindestlöhnen gilt bei Einhaltung dieser Lohnuntergrenze eine Arbeit als zumutbar.)

-    Die Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit bleiben für die Arbeitnehmer im sozialen Arbeitsmarkt weiterhin zuständig und überprüfen halbjährlich die Vermittlungschance in den ersten Arbeitsmarkt.

-    Mit den Arbeiten sollten vor allem Dritte (Unternehmen, insbesondere Handwerker, freie Träger) beauftragt werden, sie können aber auch von den Kommunen selbst erledigt werden.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Angesichts des Wegfalls der passiven Leistungen und zusätzlicher Einnahmen in den Sozialversicherungen besteht ein hoher Selbstfinanzierungseffekt.

Über die genaue Ausgestaltung eines solchen integrierten Ansatzes wollen wir in den nächsten Wochen einen intensiven Dialog führen. Wir laden Gewerkschaften, Unternehmerverbände, Träger der Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände ein, mit uns gemeinsam ein Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt zu entwickeln, das Langzeitarbeitslosen neue Teilhabechancen eröffnet und zu mehr Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden führt.


X.    Das Arbeitslosengeld.

Deutschland befindet sich in einer außergewöhnlich schwierigen Situation: während die Arbeitslosigkeit in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise steigt, nimmt zugleich der Fehlbedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu. Weil für die Zukunft unseres Landes die Qualifikation der Beschäftigten eine große Bedeutung hat und es deshalb vernünftig ist, im Rahmen der Arbeitsförderung Qualifikationsansprüche und -angebote auszubauen, sollte das auch Folgen für die Leistungsansprüche der Arbeitslosen
haben. Deshalb soll der Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld I wegen der Teilnahme an solchen berufsqualifizierenden Maßnahmen um bis zu sechs Monaten verlängert werden; bei anspruchsvollen Qualifizierungen um bis zu 12 Monaten. Gleichzeitig muss die notwendige Rahmenfrist für eine zwölfmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder von 24 Monaten auf 36 Monate verlängert werden, um einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I zu erhalten.

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, fürchtet sich auch davor, im Falle langer unverschuldeter Arbeitslosigkeit alles, was an Vermögen und Rücklagen aufgebaut wurde, schnell zu verlieren. Deshalb ist es richtig, dass das im Rahmen anstrengender Arbeit entstandene Vermögen auf sozial adäquate Weise geschützt wird. Das geschieht mit Freibeträgen und mit der Freistellung von Wohnimmobilien. Das sollte nach den Vorschlägen der SPD auch geschehen, indem die Vorsorge für das Alter ebenfalls nicht bei der
Grundsicherung für Arbeitslose herangezogen wird.

Angesichts all der Ausnahmen, die nun die Anrechnung von Vermögen auf die Grundsicherung aus Gerechtigkeitserwägungen begrenzen, die neue unüberschaubare Gerechtigkeitsfragen auslösen, ist es aber sinnvoll, auf die Anrechnung von Vermögen vollständig zu verzichten (nicht von Einkommen aus Vermögen) und lediglich ein Missbrauchsverbot an diese Stelle zu setzen. Dieser Missbrauchstatbestand muss im Gesetz definiert werden. Er läge z.B. vor, wenn durch Finanztransaktionen das Erzielen von
Vermögenseinkünften umgegangen wird.

Mit dem grundsätzlichen Verzicht einer Vermögensprüfung wird die Lebensleistung jedes Einzelnen honoriert. Künftig würden dann im Regelfall lediglich Einkünfte ? natürlich auch Vermögenseinkünfte - berücksichtigt. Der Sorge, mit dem Arbeitsplatz alles zu verlieren, wäre die Grundlage entzogen. Im Übrigen stellt die Zahl der von der neuen Bundesregierung eingeführten Ausnahmeregelungen den Sinn der Vermögensprüfungen in Frage und ist zudem vermutlich verfassungswidrig. Der notwendige
bürokratische Aufwand ist angesichts der wenigen Fälle, in denen heute tatsächlich Vermögen herangezogen wird, nicht mehr zu rechtfertigen.

Außerdem finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeits- und Lebensleistung nicht gerecht gewürdigt, wenn sie nach spätestens zwei Jahren lediglich die gleichen Unterstützungsleistungen erhalten, wie diejenigen, die noch niemals berufstätig waren. Deswegen wollen wir das bereits existierende zweijährige Übergangssystem vom Arbeitslosengeld I auf das Arbeitslosengeld II (gedeckelt auf maximal 160 Euro im ersten Jahr und maximal 80 Euro im zweiten Jahr) so weiterentwickeln, dass lange
Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sich darin niederschlagen.


XI.    Die Einzelkämpfer einbeziehen.

Die Zahl der Unternehmerinnen und Unternehmer, die nicht als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber ohne eigene Beschäftigte agieren, nimmt zu. Freelancer, Künstlerinnen und Künstler, viele Selbständige und Subunternehmer erzielen durch ihre oft anstrengende Tätigkeit nur Einkommen, die sich von denen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wenig unterscheiden und haben oft nur eine geringe soziale Sicherheit. Deshalb ist es eine Aufgabe sozialdemokratischer Politik, soziale
Sicherheit auch für diese Einzelkämpfer auf dem Arbeitsmarkt sicher zu stellen. Das verlangt kluge und intelligente Konzepte, die im Einvernehmen und mit dem Einverständnis dieser Selbständigen erfolgen. Nachdem eine umfassende Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger von uns durchgesetzt wurde, steht eine Alterssicherung zu den konkreten Perspektiven Selbständiger auf der Tagesordnung. Es wird unsere Aufgabe sein, ein geeignetes, modernes Konzept zu entwickeln, das den Selbstständigen
als Arbeitskraftunternehmer gerecht wird


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Termine

Donnerstag, 04.04.2024 - 15:00 Uhr
Veranstaltung für Senioren und Familienunternehmen auf dem Hamburger Dom mit unserem 1. Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher...
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